Morddrohung begegnen – ein Beispiel wie es funktioniert

In jedem unserer Seminare erfahren wir von Bedrohungen und Drohungen gegenüber MitarbeiterInnen öffentlicher Verwaltungen an ihren Arbeitsplätzen. Verunsicherung und Angst in der Situation selbst und danach sind die Folgen dieser massiven Angriffe. Diese sehr belastenden Gefühle werden durch falsches Verhalten von Vorgesetzten noch verstärkt. Durch Bemerkungen wie, „… na ja – da müssen Sie sich eben ein dickeres Fell zulegen“, und mangelnde Unterstützung ihrer MitarbeiterInnen wird  dies noch begünstigt.

Im Folgenden möchten wir Ihnen ein konkretes Beispiel für ein konsequentes Reagieren auf Drohungen vorstellen.

Morddrohung gegen Angestellte der Gemeinde Wikon/Luzern/Schweiz, Sonderausgabe WiigerBlättli

In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Drohungen gegen Gemeindeangestellte und Gemeinderatsmitglieder ausgesprochen. Von Beschimpfungen sind konstant alle gleichermaßen betroffen. Einzelnen Angestellten hingegen wurden gar Mord- und andere Gewalttaten angedroht. Dies nicht selten mehrfach durch dieselben Personen. Der Gemeinderat will dem nun ein Ende setzen, da Appelle an die Vernunft keine Abhilfe schaffen.

Kritik darf selbstverständlich immer angebracht werden. Idealerweise erfolgt diese konstruktiv. Aber selbst unberechtigte Kritik ist unproblematisch, so lange der Ton ein Grundmass an Anstand wahrt.

Drohungen hingegen werden konsequent – selbst dann wenn sie offensichtlich nicht ernst gemeint sind – strafrechtlich verfolgt. Das Personal wurde vom Gemeinderat angewiesen, in jedem Fall die Polizei zu verständigen und Anzeige einzureichen. Der Verwaltung liegen diverse Meldungen aus der Bevölkerung vor, dass sie von denselben Personen in ähnlicher Weise bedroht werden oder wurden. Auch in diesen Fällen ist die Polizei zu verständigen.

Wir haben im Dezember 2018 mit dem Gemeindeammann (Bürgermeister) von Wikon gesprochen. Er bestätigte unsere Vermutung, dass seit der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Juni 2018 keine Drohungen mehr ausgesprochen wurden.

Das Beispiel zeigt, wie erfolgreich konsequentes Reagieren durch ein „Grenzen setzen“ auf nicht tolerierbares Verhalten von Menschen ist. Leider erst nachdem die Beleidigungen und Drohungen massiv wurden.

Unsere Empfehlung ist immer, dem Verursacher sofort  Grenzen zu setzen. Sie möchten von ihm/ihr nicht beleidigt/bedrohen werden und wenn er/sie so weitermacht wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Und die muss auch erstattet werden, wenn die Person nicht aufhört (die aufgezeigte Konsequenz muss auch ausgeführt werden). Die Person hatte die Chance ihr Verhalten zu ändern. Jetzt muss sie, mit den von ihr selbst verursachten Konsequenzen, leben.

 

Warum der Hinweis auf die Polizei wirkt

Teilnehmer sind immer wieder überrascht, warum es in kniffligen Situationen hilfreich sein soll, auf die Polizei hinzuweisen. Also zu sagen: „Wenn Sie jetzt nicht gehen, werde ich die Polizei einschalten.“ Oder in einem anderen Fall: „Ich fühle mich von Ihnen bedroht und werde die Polizei darüber informieren.

Neulich hat mir ein Klient folgenden Satz geschrieben, den ich so super fand, dass ich ihn hier mit seinem Einverständnis veröffentlichen darf:

„Oft würde ich gerne einfach nur völlig hemmungslos ausflippen, aber ich hab weder Lust auf Geldstrafen noch auf Gefängnis. Ich find den Gedanken ans Eingesperrt sein so schlimm, dass ich zwar in Gedanken oft den Leuten den Hals umdrehe, aber es in meinem ganzen Leben nicht mal annähernd versucht habe. Knast ist echt übel, auf engstem Raum eingesperrt sein, dann wird man ständig fertig gemacht und wenns ganz blöd läuft auch noch vergewaltigt. Ich weiß zu 1 000 000%, dass ich nie jemandem etwas tun würde.“

Auch wenn wir das Bild vom eiskalten Psychopathen aus dem Fernsehen im Kopf haben, wenn Menschen aggressiv werden oder wir sie als bedrohlich empfinden, so entspricht das nicht der Realität. Stattdessen kann man auch gewaltbereite Kunden beeinflussen, indem man ihnen die Konsequenzen ihres Verhaltens aufzeigt. Der Hinweis auf die Polizei und damit auf die Möglichkeit, mit dem Rechtssystem in Kontakt zu kommen, bringt dann doch viele wieder zur Vernunft. Eben genau, weil sie die gleiche oder eine ähnliche Phantasie wie im Zitat oben im Kopf haben oder möglicherweise bereits die unangenehme Bekanntschaft mit diesem System gemacht haben. Die Anzahl der Menschen, denen diese Begegnung tatsächlich gleichgültig ist, darf man sich guten Gewissens als verschwindend gering vorstellen.

Also wehren Sie sich, wenn nötig, verbal mit dieser Gegendrohung. Sie haben gute Chancen, wenn auch keine Garantie, dass Sie so für Ihre Sicherheit sorgen können.

„Dann gehe ich zur Zeitung!“

Das ist eine von vielen Drohungen, die frustrierte, verärgerte Kunden in Ämtern immer wieder von sich geben. Andere Varianten dieser Manipulationstechnik sind sicher „Dann geh ich zum Bürgermeister“ oder „Dann geh ich zu Günter Jauch.“

Auch wenn die Medien manchmal tatsächlich die einzige Möglichkeit für verzweifelte Bürger darstellen, sich Gehör zu verschaffen, so wissen Sie ja, ob diese Drohung eine Grundlage hat oder ob Sie saubere und gute Arbeit geleistet haben und diese Drohung daher ins Leere läuft. In letzterem Fall wäre diese Aussage ein verzweifelter Manipulationsversuch, weil die Sachargumente eindeutig gegen den Bürger und seine Sache sprechen.

Eine humorvolle Reaktion auf diese Drohung kommt von einem Ihrer Kollegen, gehört in einem Seminar: „Dann gehen Sie aber zur örtlichen Tageszeitung, die liest der Oberbürgermeister wenigstens ab und zu. Die Bild-Zeitung lesen wir nicht.“

Entsprechend der Technik vom Gefühl zur Sache, könnten Sie auch sagen: „Ich kann nachvollziehen, dass Sie verärgert / frustriert sind. Wie können wir das denn lösen? Ich habe da keinen Spielraum, weil mir das Gesetz hier die Vorgabe macht wie ich entscheiden muss.“

Wenn Sie weitere Antworten haben, mit denen Sie gute Erfahrungen haben, lassen Sie es uns und Ihre Kolleginnen und Kollegen wissen, indem Sie einen Kommentar schreiben oder ein eMail an uns über das Kontaktformular.