Neuer Handlungsleitfaden zur Prävention von Gewalt und Belästigung im öffentlichen Dienst

Die Unfallkasse Baden-Württemberg hat im April 2022 die 4. überarbeitete Auflage ihres Handlungsleitfadens veröffentlicht.

Neben der Prävention von Gewalt und Belästigung und dem neuen Teil „… und wenn es doch passiert! …,“ für dessen Inhalt Stefanie Rösch verantwortlich ist, ist der zentrale Inhalt, die sehr anschaulich dargestellten Präventions-maßnahmen gegen derartige Übergriffe. Beginnend bei den baulichen Interventionsmaßnahmen, insbesondere der Arbeitsplatzgestaltung (SB’in sitzt näher zur Fluchtmöglichkeit als der Klient) und dem Einsatz von Sicherheitstechnik, werden Vorschläge für Tätigkeiten außerhalb des Dienstgebäudes (Verhaltensempfehlungen bei Hausbesuchen) gemacht.

Die wesentlichen Informationen zum Kontakt mit schwierigen Klienten sind im Abchnitt verhaltensbedingte Maßnahmen zusammengefasst. Die Beschreibung der Stressreaktion bei Gewalt, die das Verhalten beim Klienten und der Sachbearbeiterin beeinflusst. Das Bewusstsein der unterschiedlichen Rollen im Kontakt zwischen Klient und Beschäftigten sind für die Reaktionen bei Konflikten die Basis für ihren Erfolg. Entscheidend für ihre Sicherheit – reagieren Sie, sobald Sie spüren, dass Sie anfangen sich zu ärgern. Ärger ist das erste wahrnehmbare Anzeichen der eigenen Stressreaktion. Sicheres Verhalten einfordern durch lernen an der Konsequenz ist die Basis für ein gutes friedliches Kundengespräch. Der Rahmen hierfür wird durch die Tipps für persönliche Vorbereitung, Arbeitsplatzgestaltung, vorbereitende Maßnahmen vor einem Kontakt und Maßnahmen mit konkreten Kommunikationsbeispielen während des Kontakts, abgerundet.

Wird bauliche Sicherheit hergestellt und verhalten sich die Beschäftigten sicherheitsbewusst, können beabsichtigte Übergriffe deeskaliert werden. Leider gibt es trotz all dieser Massnahmen keine Gewähr für 100-Prozent-Sicherheit im Kontakt mit Menschen.

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