Morddrohung begegnen – ein Beispiel wie es funktioniert

In jedem unserer Seminare erfahren wir von Bedrohungen und Drohungen gegenüber MitarbeiterInnen öffentlicher Verwaltungen an ihren Arbeitsplätzen. Verunsicherung und Angst in der Situation selbst und danach sind die Folgen dieser massiven Angriffe. Diese sehr belastenden Gefühle werden durch falsches Verhalten von Vorgesetzten noch verstärkt. Durch Bemerkungen wie, „… na ja – da müssen Sie sich eben ein dickeres Fell zulegen“, und mangelnde Unterstützung ihrer MitarbeiterInnen wird  dies noch begünstigt.

Im Folgenden möchten wir Ihnen ein konkretes Beispiel für ein konsequentes Reagieren auf Drohungen vorstellen.

Morddrohung gegen Angestellte der Gemeinde Wikon/Luzern/Schweiz, Sonderausgabe WiigerBlättli

In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Drohungen gegen Gemeindeangestellte und Gemeinderatsmitglieder ausgesprochen. Von Beschimpfungen sind konstant alle gleichermaßen betroffen. Einzelnen Angestellten hingegen wurden gar Mord- und andere Gewalttaten angedroht. Dies nicht selten mehrfach durch dieselben Personen. Der Gemeinderat will dem nun ein Ende setzen, da Appelle an die Vernunft keine Abhilfe schaffen.

Kritik darf selbstverständlich immer angebracht werden. Idealerweise erfolgt diese konstruktiv. Aber selbst unberechtigte Kritik ist unproblematisch, so lange der Ton ein Grundmass an Anstand wahrt.

Drohungen hingegen werden konsequent – selbst dann wenn sie offensichtlich nicht ernst gemeint sind – strafrechtlich verfolgt. Das Personal wurde vom Gemeinderat angewiesen, in jedem Fall die Polizei zu verständigen und Anzeige einzureichen. Der Verwaltung liegen diverse Meldungen aus der Bevölkerung vor, dass sie von denselben Personen in ähnlicher Weise bedroht werden oder wurden. Auch in diesen Fällen ist die Polizei zu verständigen.

Wir haben im Dezember 2018 mit dem Gemeindeammann (Bürgermeister) von Wikon gesprochen. Er bestätigte unsere Vermutung, dass seit der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Juni 2018 keine Drohungen mehr ausgesprochen wurden.

Das Beispiel zeigt, wie erfolgreich konsequentes Reagieren durch ein „Grenzen setzen“ auf nicht tolerierbares Verhalten von Menschen ist. Leider erst nachdem die Beleidigungen und Drohungen massiv wurden.

Unsere Empfehlung ist immer, dem Verursacher sofort  Grenzen zu setzen. Sie möchten von ihm/ihr nicht beleidigt/bedrohen werden und wenn er/sie so weitermacht wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Und die muss auch erstattet werden, wenn die Person nicht aufhört (die aufgezeigte Konsequenz muss auch ausgeführt werden). Die Person hatte die Chance ihr Verhalten zu ändern. Jetzt muss sie, mit den von ihr selbst verursachten Konsequenzen, leben.

 

„Ich bring Dich um.“

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen in Extremsituationen zu Gewalt greifen, um sich Gehör zu verschaffen oder um Ziele zu erreichen, die mit Gewalt im Grunde nicht zu erreichen sind.

Präventionsmaßnahmen finden in der aktuellen Bedrohungssituation auch noch statt. Schließlich ist jede Maßnahme, jedes Verhalten, das dazu führt, dass niemand zu Schaden kommt, eine Präventivmaßnahme.

Wenn also Ihr Kunde Ihnen droht, er wolle Sie umbringen, dann begeht er damit erst einmal eine Straftat im Sinne des § 241 StGB Bedrohung:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Ein Verbrechen ist nach § 12 StGB (1):

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Darunter fallen: Mord, Totschlag, Amok, Vergewaltigung, Sexuelle Nötigung, Schwere Körperverletzung, Brandstiftung oder ein Bombenanschlag.

Das heißt, wenn ein Kunde sagt: „Ich bring Dich um“ oder „Ich schlag Dich tot.“, dann droht er mit einem Tötungsdelikt und die sind alle Verbrechen. Alleine die Drohung ist strafbar.

Um Drohungen entgegen zu wirken ist die beste Methode, möglichst viel Öffentlichkeit herzustellen. Das bedeutet, dem drohenden Kunden zu sagen: „Ich fühle mich von Ihnen bedroht. Ich werde meine Kollegen und meinen Vorgesetzten davon in Kenntnis setzen. Außerdem werde ich die Polizei einschalten. Und jetzt verlassen Sie bitte mein Büro, weil ich unter diesen Umständen dieses Gespräch nicht mehr mit Ihnen führen werde.“ Und dann sollten Sie tun, was Sie gesagt haben. Dazu gehört auch, die Polizei über diese Drohung zu informieren. Selbst wenn Sie nicht anzeigen möchten, kann die Polizei eine Gefährderansprache durchführen und dem Droher so eine deutliche und wirksame Grenze setzen.

Natürlich steht es Ihnen frei, ob Sie eine Entschuldigung akzeptieren, weil ein großer Teil dieser Drohungen in der Hitze der empfundenen Hilflosigkeit auf Seiten des Drohenden ausgesprochen werden. Sie entscheiden.

Öffentlichkeit sollten Sie auf jeden Fall herstellen. Zu Ihrer Sicherheit.