So wird`s gemacht – Anfeindungen und Drohungen nicht gefallen lassen

Frau Muterem ARAS, Landtagspräsidentin in BadenWürttemberg und Stimmenkönigin bei der Landtagswahl 2021, wehrt sich konsequent gegen ALLE Anfeindungen, die im Netz, in der Presse oder direkt gegen sie erhoben werden.

Es begann 2018 mit rassistischen und sexistischen Beleidigungen und massiven Bedrohungen die Frau Aras per Post, Droh- oder Schmähmails erhielt. Bis Juli 2021 hat sie 36 Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt. In 33 Verfahren beantragte das Landgericht Stuttgart die persönlichen Daten der anonymen Autoren von den jeweiligen Internetanbietern. In bisher 25 Fällen wurden die Beschuldigten wegen Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung verurteilt.

„Ich habe das erst ignoriert und gedacht, das Netz hat nichts mit der realen Welt zu tun. Aber für mich persönlich war der Mord an Walter Lübke (Anmerkung: Regierungspräsident in Kassel, der am 2. Juni 2019 ermordert wurde) eine Zäsur. Jetzt kann und werde ich das nicht mehr ignorieren. Ich werde entschieden dagegen vorgehen. Das Netz ist keine rechtsfreie Zone“.

Das Gleiche gilt auch für den dirketen Kontakt mit Menschen, die ihre persönlichen Grenzen durch inakzeptables Verhalten ignorieren. Niemand muss sich anschreien, beleidgen oder bedrohen lassen. Nur durch sofortige Konsequenzen, indem man direkt verbale Grenzen setzt: „Ich möchte von Ihnen nicht beleidigt werden. Hören Sie sofort damit auf!“ kann man diesem Verhalten Einhalt gebieten. Wenn dann keine Entschuldigung kommt, den Beleidiger konseqent bei der Polizei anzeigen.

Wen der ganze Artikel interessiert: http://www.suedkurier.de/baden-württemberg/sie-ist-zielscheibe-fuer-hass-haeme-und-sexismus;art417930,10569341

Morddrohung begegnen – ein Beispiel wie es funktioniert

In jedem unserer Seminare erfahren wir von Bedrohungen und Drohungen gegenüber MitarbeiterInnen öffentlicher Verwaltungen an ihren Arbeitsplätzen. Verunsicherung und Angst in der Situation selbst und danach sind die Folgen dieser massiven Angriffe. Diese sehr belastenden Gefühle werden durch falsches Verhalten von Vorgesetzten noch verstärkt. Durch Bemerkungen wie, „… na ja – da müssen Sie sich eben ein dickeres Fell zulegen“, und mangelnde Unterstützung ihrer MitarbeiterInnen wird  dies noch begünstigt.

Im Folgenden möchten wir Ihnen ein konkretes Beispiel für ein konsequentes Reagieren auf Drohungen vorstellen.

Morddrohung gegen Angestellte der Gemeinde Wikon/Luzern/Schweiz, Sonderausgabe WiigerBlättli

In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Drohungen gegen Gemeindeangestellte und Gemeinderatsmitglieder ausgesprochen. Von Beschimpfungen sind konstant alle gleichermaßen betroffen. Einzelnen Angestellten hingegen wurden gar Mord- und andere Gewalttaten angedroht. Dies nicht selten mehrfach durch dieselben Personen. Der Gemeinderat will dem nun ein Ende setzen, da Appelle an die Vernunft keine Abhilfe schaffen.

Kritik darf selbstverständlich immer angebracht werden. Idealerweise erfolgt diese konstruktiv. Aber selbst unberechtigte Kritik ist unproblematisch, so lange der Ton ein Grundmass an Anstand wahrt.

Drohungen hingegen werden konsequent – selbst dann wenn sie offensichtlich nicht ernst gemeint sind – strafrechtlich verfolgt. Das Personal wurde vom Gemeinderat angewiesen, in jedem Fall die Polizei zu verständigen und Anzeige einzureichen. Der Verwaltung liegen diverse Meldungen aus der Bevölkerung vor, dass sie von denselben Personen in ähnlicher Weise bedroht werden oder wurden. Auch in diesen Fällen ist die Polizei zu verständigen.

Wir haben im Dezember 2018 mit dem Gemeindeammann (Bürgermeister) von Wikon gesprochen. Er bestätigte unsere Vermutung, dass seit der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Juni 2018 keine Drohungen mehr ausgesprochen wurden.

Das Beispiel zeigt, wie erfolgreich konsequentes Reagieren durch ein „Grenzen setzen“ auf nicht tolerierbares Verhalten von Menschen ist. Leider erst nachdem die Beleidigungen und Drohungen massiv wurden.

Unsere Empfehlung ist immer, dem Verursacher sofort  Grenzen zu setzen. Sie möchten von ihm/ihr nicht beleidigt/bedrohen werden und wenn er/sie so weitermacht wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Und die muss auch erstattet werden, wenn die Person nicht aufhört (die aufgezeigte Konsequenz muss auch ausgeführt werden). Die Person hatte die Chance ihr Verhalten zu ändern. Jetzt muss sie, mit den von ihr selbst verursachten Konsequenzen, leben.