Gefahrenzone öffentlicher Dienst

Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

Unter diesem Titel informiert die Deutsche-Beamten Jugend NRW über die Gefahren und Risiken für verschiedene Berufsgruppen des Öffentlichenlichten Dienstes.

Nicht nur in Berufen wie bei der Polizei muss man zunehmend mit gefährlichen Situationen rechnen. Auch in Sozialämtern und Jobcentern sind handgreifliche Übergriffe keine Einzelfälle mehr, sondern bittere Realität. Es gibt kaum eine Berufsgruppe im Öffentlichen Dienst, die nicht von Beleidigungen und Angriffen betroffen wäre. Auch in Klassenzimmern und Krankenhäusern, in Bussen und Bahnen und gegenüber Politessen und Ordnungskräften auf der Straße ist der Ton rauer geworden. Sogar Feuerwehrmänner und Rettungssanitäter werden immer häufiger angegriffen – ausgerechnet die, die kommen, um zu helfen.

Die Kampagne informiert über die aktuelle Situation. Wo gibt es Übergriffe? Was sagt die Politik dazu? Wo kannst du dich informieren? Was kannst du tun, wenn du im Job angegriffen wurdest? Wie kannst du dich schützen? Was kann dein Arbeitgeber tun?

Der Kummerkasten bietet eine Plattform, auf der du schildern kannst, was dir widerfahren ist. In einer Zeitleiste kannst du nachlesen und auch selber eintragen, wo und wann es welche Zwischenfälle gab – auch die, über die die Medien vielleicht gar nicht berichtet haben. Es wird auch darüber informiert, welche Anti-Gewalt Aktionen stattfinden und wer außer noch Informationen und Hilfe anbietet.

Im Öffentlichen Dienst zu arbeiten darf nicht weiter gefährlich sein!

https://www.angegriffen.info/zeitleiste-uebersicht/

Wildgewordenen Männer – Soll ich mir ein Pfefferspray kaufen?

Man kann zwischen Reizstoffsprühgeräten (RSG) mit CN- oder CS-Gas und Pfeffersprays (PS) unterscheiden. Mit dem Reizstoffsprühgerät sollen Menschen angriffsunfähig gemacht werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a WaffG). Diese Sprays benötigen nach dem Beschussgesetz ein amtliches Prüfzeichen.
Das gleiche Ziel verfolgt auch der Gebrauch von Pfefferspray. Da der reizende Wirkstoffgehalt stark schwankt und dadurch der generelle Nachweis einer gesundheitlichen Unbedenklichkeit nicht erbracht werden kann, bekommen Pfeffersprays in Deutschland generell kein Prüfzeichen. Pfeffersprays fallen daher nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes und dürfen in Deutschland nur als reine Tierabwehrsprays verkauft werden. Joggerinnen dürfen das Spray beispielsweise gegen freilaufende Hunde einsetzen, wenn diese wild bellend auf sie zu stürzen.

Wie wirkt das Tränengas?

Es dringt über die Bindehaut der Augen, über die Atemwege, über Mund und Haut in den Körper ein. Die Folge sind Augenbrennen, Tränenfluss, Fremdkörpergefühl und krampfhafter Lidschluss, gefolgt von einer mehrstündigen, vorübergehenden Bindehautreizung, Nies- und Hustenreiz, Nasenlaufen, verstärktem Speichelfluss, Mund- und Zungenbrennen. Beklemmungsgefühl und Atemnot sind ebenfalls Folgen.

Wann darf Tränengas eingesetzt werden?

Mit den Worten »Ich schlag´ Dir jetzt die Zähne ein.« geht ein Mann mit erhobener Faust auf eine Frau los. Die Frau sprüht ihm Tränengas ins Gesicht, der bricht seinen Angriff ab und sie kann weglaufen.

Obwohl der Angreifer durch das Tränengas verletzt wird, handelt die Frau
nach § 32 Absatz 1 StGB nicht rechtswidrig, weil sie eine Tat (Körperverletzung) begeht, die durch Notwehr geboten und somit nicht rechtswidrig ist.
In der Regel wird der Täter sich nicht darüber beschweren, dass er besprüht wurde, weil er weiß, dass er eine Straftat begehen wollte.
Sollte es dennoch zu einer Anzeige durch den Täter kommen, muss die Polizei die Frau wegen Körperverletzung anzeigen. Das eingeleitete Verfahren wird von Staatsanwaltschaft und ggf. Richter geprüft. Das Verfahren kann durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Oder die Frau wird durch einen Richter freigesprochen.

Käme eine andere Person der Frau zu Hilfe und wehrt diese, durch das Sprühen von Reizgas, den körperlichen Angriff des Mannes ab, wäre das ebenfalls Notwehr. Hier spricht man dann von Nothilfe.

Deswegen gilt es bei einem Angriff, bei dem Sie ein Pfefferspray oder ein Reizstoffsprühgerät einsetzen mussten, sofort die Polizei zu informieren und den Angreifer anzuzeigen. Auch wenn Sie keinen Hinweis auf die Identität des Angreifers haben.

Welche Ausführung eines Reizstoffsprühgerätes sollten Sie kaufen?

Ein Pfefferspray hat grundsätzlich eine stärkere und effektivere Wirkung als ein Reizstoffsprühgerät. Je mehr Inhalt das Gerät hat, desto länger können Sie sprühen und desto mehr Sprühstöße sind möglich. Fragen Sie in einem Waffengeschäft, ob das Reizgas als Sprühnebel oder –strahl versprüht wird. Ein Sprühnebel hat den Vorteil, dass Sie nicht so genau zielen müssen. Er hat jedoch eine geringere Reichweite und bei Gegenwind kann man selbst getroffen werden. Ein Sprühstrahl hat eine größere Reichweite, aber man muss genauer zielen. Der Vorteil ist, dass keine Gefahr bei Gegenwind besteht. Kaufen Sie keine billigen Sprays. Zu empfehlen sind Geräte von Columbia, Ballistol oder Walther. Achten Sie auf das Haltbarkeitsdatum der Gaskartusche. Sie beträgt mindestens zwei Jahre.

Wichtiger Hinweis zum Schluss: Kaufen Sie zwei Geräte oder eine Ersatzkartusche. Gehen Sie in den Wald oder den Garten und probieren Sie mit einem Gerät/einer Kartusche aus, wie das Gerät gehandhabt wird und wie es sich anfühlt. Sprühen Sie das Gerät komplett leer, um einen Eindruck von der Dauer des Sprühstoßes zu bekommen.

Merken Sie sich

Ein Reizstoffspray in der Handtasche ist wie KEIN Reizstoffspray dabei zu haben.

Deshalb

nehmen Sie es in die Hand,
entsichern Sie das Gerät und
halten Sie es bereit,

wenn Sie auf Ihren Wegen oder in einer Situation damit rechnen, ein Schutzspray einsetzen zu müssen.

Körpersprache: Auf dem Thron

Einer unserer Seminarteilnehmer erzählte, er habe in einer Schulung gelernt, er solle auf jeden Fall sitzen bleiben, um damit zu signalisieren, dass er der König in seinem Reich sei, sprich das Sagen in seinem Büro habe.

Ich stellte mir diese Situation vor:
Der Mitarbeiter vom Amt, hinter seinem Schreibtisch in einem PC starrend, sitzt. Es klopft, er sagt: „Herein.“ Der Kunde betritt das kleine, enge Büro voller Akten, schließt die Türe hinter sich und steht nun vor dem Schreibtisch ÜBER dem Amtsmitarbeiter. Die beiden sind allein im Raum. Das Telefon klingelt, der Mitarbeiter, ganz König, hebt den Finger in Richtung Kunde und sagt: „Einen Moment.“ Er nimmt das Gespräch entgegen und redet fünf Minuten mit einer Kundin: „Frau Sandmann, nein, die 50 Euro wurden nicht bewilligt, weil Sie die Unterlagen nicht gebracht haben. … Es spielt keine Rolle, da kann ich auch nichts dafür. Das ist eben so. Ich kann mich da nur an meine Vorschriften halten.“ Der Kunde im Büro steht weiterhin vor dem Schreibtisch und weiß nicht Recht, wohin schauen. Es dauert und dauert. Der Kunde stellt sich vor, wie er bei seinem Sachbearbeiter anruft und der mit ihm telefoniert, während jemand anderes im Zimmer steht. Vielleicht seine Nachbarin oder der Kollege aus der Tagschicht. Wie unangenehm. Die Zeit vergeht.

Ich stelle mir die Situation des Königs vor.
Jemand bittet um Audienz. Diener des Königs öffnen ihm die Tür zum Thronsaal. Der Bittsteller betritt den Saal und läuft langsam nach vorne, wo der König auf einem Podest auf seinem riesigen Holzthron sitzt. Neben ihm steht ein Berater. Rechts und links stehen Amtsmänner seines Hofstaats. Der König schaut ihm entgegen: „Was will er?“ spricht der König ihn an und schaut von seinem Thron auf ihn herab.

Die Moral von der Geschichte?
Entscheidend sind respektvoller Umgang und Augenhöhe. Wenn Sie also bei Ihrer Arbeit sitzen bleiben wollen wie ein König und dabei auch die Ausstrahlung eines Königs haben wollen, dann sorgen Sie dafür, dass Sie so hoch sitzen, dass Sie Ihrem Kunden auf Augenhöhe begegnen können, wenn dieser vor Ihnen steht. Ansonsten werden Sie sich nicht wohlfühlen und Ihr Kunde wird bei entsprechender Lebenserfahrung versucht sein, seine empfundene Überlegenheit gegen Ihr Gefühl von Unwohlsein auszuspielen.
Alternativ dazu stehen Sie auf und lassen Ihren Kunden sich zuerst setzen, bevor Sie sich setzen. Dann ist klar, wer Gast ist und wer Amtsperson. Das Ganze mit einem offenen Lächeln versehen und schon haben Sie den roten Teppich für ein gutes Gespräch ausgelegt.

Ihre Stefanie Rösch