Organisatorische und materielle Prävention

Die Prävention von Übergriffenauf auf Mitarbeiter muss ein ganzheitliches Konzept sein und darf sich nicht nur auf vereinzelte Maßnahmen (z.B. Installation eines Notrufsystems oder die Schulungen der Mitarbeiter – i.d.R. ohne Vorgesetzte) beschränken.

Das  Präventionskonzept sollte zwingend folgende wichtige Aspekte beinhalten:

  • Deeskalationsmanagement (Aufgaben und Pflichten von Führungskräften, Leitlinien zum Umgang mit Konflikten und Gewalt)
  • Gefährungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen ermitteln, beurteilen, konkrte Maßnahmen festlegen und durchführen)
  • Bauliche Intervention (Bürogestaltung, Fluchttüren, Wartebreich, Beleuchtung)
  • Sicherheitstechnische Intervention (Notfall-, Alarmierungs- u. Überwachungsreinrichtungen, Zugangskontrollsysteme)
  • Organisatorische Intervention (Wartezeiten reduzieren, Beschilderung,  betrieblicher Notfall- und Krisenplan, Hausrecht)
  • Verhaltensbedingte Maßnahmen (Mitarbeiter kennen Deeskalations- und Interventionstechniken und können diese anwenden)
  • Qualifierungs- und Schulungsmaßnahmen (zentral sind Rollentrainings zur Deeskalation- und Intervention)

Literaturhinweis: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3429

Mit dieser umfassenden Analyse, der Einführung eines ganzheitlichen Konzepts und der schrittweisen Umsetzung in der Praxis schützen Sie das wichtigste Gut in Ihren Organisationen, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

Wir beraten Sie gerne. Fragen Sie nach!